F.A.Q.

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Private Arbeitsvermittlung:

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein:

Vermittlungsvertrag:

Selbstzahlervertrag:

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Wie viel kostet mich Ihr Service?

Da wir auf der Grundlage des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines arbeiten, ist unser Angebot für Sie sowohl als Arbeitgeber, als auch als Arbeitnehmer, kostenfrei.

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Wie funktioniert dieser Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Jeder, der Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, hat das Recht einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei dem zuständigen Sachbearbeiter zu beantragen. Diesen können wir dann einlösen, nachdem wir den jeweiligen Arbeitssuchenden erfolgreich in einem Arbeitsverhältnis untergebracht haben.

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Ich bekomme keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Was nun?

Sollten Sie keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bekommen, können wir dennoch für Sie tätig werden. Dabei kommt dann ein sogenannter Selbstzahlervertrag zur Geltung. Dieser kommt selbstverständlich erst zur Geltung, wenn wir Sie erfolgreich in ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis vermittelt haben.

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Und auf welche Summe beläuft sich dieser Selbstzahlervertrag?

Entgegen der Höhe des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines, berechnen wir einen niedrigeren Betrag, den Sie in Absprache auch in Raten an uns zahlen können. Dies würden wir natürlich in einem persönlichen Gespräch konkretisieren.

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Wann kann ich Sie denn erreichen?

Sie können uns täglich von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr telefonisch erreichen oder jederzeit schriftlich oder per Mail. Sollten wir zu den angegebenen Zeiten unerwartet nicht erreichbar sein, so können Sie uns gern eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück.   Tel.  0 3 5 5 /  7 8 4 0  7 5 4 0